_ nicht streicheln sollte. Gleiches gilt für die Aussage, wonach der Beschuldigte sich dazu veranlasst gesehen haben will, O.________ mit seinen Beinen gegenüber dem Jungen abzuschirmen. Mithin gilt es die Beteiligten auch diesbezüglich (noch einmal) zu befragen. Mit dem Beschwerdeführer ist sodann festzuhalten, dass die Aussage der Mutter, wonach der Beschuldigte den beiden Hunden «Gudeli» gegeben haben soll, als der Beschwerdeführer P.________ gestreichelt hat, nicht überprüft wurde.