___ unter dem Tisch platziert, damit sie nicht von Skischuhen getroffen werde. Wie dem Beschwerdeführer erschliesst sich auch der Kammer nicht, weshalb es O.________ besonders zu schonen galt, während P.________ den Skischuhen gleichermassen ausgesetzt war. Mithin ist zu überprüfen, ob und wenn ja weshalb es O.________ besonders zu schützen galt. Anders als die Staatsanwaltschaft annimmt, ist in diesem Zusammenhang auch von Bedeutung, ob und wenn ja, was genau, der Beschuldigte zum Beschwerdeführer sagte.