13 Beschwerdeführers, welcher angeblich unmittelbarer Adressat der Mitteilung war, zu befragen. Weiter geht aus dem handschriftlichen Einvernahmeprotokoll des Beschuldigten vom 27. Dezember 2021 hervor, dass er O.________ unter dem Tisch platziert habe, damit sie ihre Ruhe habe, und P.________ an der Tischecke platziert wurde. In der Stellungnahme im Beschwerdeverfahren wird diesbezüglich zur Begründung vorgebracht, der Beschuldigte habe O.________ unter dem Tisch platziert, damit sie nicht von Skischuhen getroffen werde.