Dies bedeutet mit anderen Worten nichts Anderes, als dass einzustellen ist, wenn ein Freispruch wahrscheinlicher ist als ein Schuldspruch. Die Beantwortung der Frage, wann eine Einstellung erfolgen darf, setzt zwangsläufig eine Auseinandersetzung mit der Beweis- und Rechtslage voraus (vgl. statt vieler: Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 22 29 vom 11. August 2022 E. 2.1 mit Hinweis).