Vorliegend sei erst etwas passiert, nachdem der Junge wider Erwarten, ohne Vorankündigung und ohne Erlaubnis des Beschuldigten zu O.________ unter den Tisch gekrochen sei. Dass O.________ gebissen habe, sei als Reflexhandlung zu deuten. Mit Verweis auf den eingereichten WhatsApp-Chat sei sodann anzumerken, dass auch die Eltern des Beschwerdeführers über einen Hund verfügten und entsprechend um die (potentielle) Gefährlichkeit von Hunden wüssten oder wissen müssten. Die Präsenz der Eltern werde vom Beschwerdeführer komplett ausgeblendet.