Ein solches könne auch bei günstigen Umständen nie ganz ausgeschlossen werden. Immerhin habe auch die Mutter des Beschwerdeführers unmittelbar neben ihm gestanden, womit sie ihn ohne Weiteres hätte davon abhalten können und müssen, unter einen fremden Tisch zu kriechen. Werde auf die Aussagen der Mutter abgestellt, hätte der Beschuldigte nichts gesagt, nicht einmal guten Tag, womit eine Beaufsichtigung des Kindes beim Streicheln eines fremden Hundes umso mehr ange-