So habe er einerseits nicht damit rechnen müssen, dass ein 7-jähriger Junge unter den Tisch krieche und den dort stillliegenden und von den Beinen des Beschuldigten abgeschirmten Hund streicheln wolle, worauf er gebissen werde. Andererseits sei offensichtlich, dass eine kurze Unaufmerksamkeit bei der auszuübenden Kontrolle über den Hund alleine keine Sorgfaltspflichtverletzung darzustellen vermöge. Beim Umgang mit Hunden bleibe immer ein gewisses Restrisiko. Ein solches könne auch bei günstigen Umständen nie ganz ausgeschlossen werden.