Der dunkle Hund P.________ habe sich an der Tischecke befunden, der helle Hund O.________ sei unter dem Tisch angeleint gewesen und habe sich hinter den Beinen des Beschuldigten befunden. Der Beschwerdeführer habe den neben dem Tisch am Boden liegenden dunklen Hund intensiv gestreichelt. Von allen anwesenden Personen unbemerkt, habe er sich unter den Tisch begeben, wo er von O.________ gebissen worden sei, wobei er einen grossen Teil der linken Ohrmuschel verloren habe.