7 nügende Überprüfung beschränke sich auf die Feststellung von M.________. Entsprechend wäre ein Fachgutachten einzuholen gewesen. Weiter bestünden Indizien dafür, dass der Beschuldigte um das Aggressionspotential von O.________ gewusst haben könnte. Zum einen habe der Beschuldigte auf Frage des Beschwerdeführers bloss gesagt «This dog is ok» und dabei auf P.________ gezeigt. Zum anderen habe er den Aussagen der Mutter zufolge gegenüber deren Mann verlauten lassen, dass der Hund gegenüber Menschen nicht gut gesinnt sei.