Werde auf die Aussagen des Beschuldigten abgestellt, habe dieser nicht damit rechnen müssen, dass ein immerhin 7-jähriges Kind, das sich erkundigt habe, ob es den bei der Tischecke liegenden Hund streicheln könne, auf einmal ungefragt unter den Tisch kriechen und den dort stillliegenden Hund streicheln würde, worauf es gebissen werde. Würde demgegenüber auf die Version der Mutter abgestellt, wäre es ihrerseits angezeigt gewesen, das Kind beim Streicheln eines fremden Hundes zu beaufsichtigen. Dies umso mehr, als der Beschwerdeführer P.________ nicht nur kurz gestreichelt habe.