nachfolgend: P.________) im Einverständnis des Beschuldigten ("This dog is ok" und Verweis auf P.________) gestreichelt habe oder der Beschuldigte – wie die Mutter des Beschwerdeführers angegeben habe – nicht einmal «guten Tag» gesagt habe. Werde auf die Aussagen des Beschuldigten abgestellt, habe dieser nicht damit rechnen müssen, dass ein immerhin 7-jähriges Kind, das sich erkundigt habe, ob es den bei der Tischecke liegenden Hund streicheln könne, auf einmal ungefragt unter den Tisch kriechen und den dort stillliegenden Hund streicheln würde, worauf es gebissen werde.