In Anbetracht dessen, dass die Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 24. März 2022 gegenüber der Kinderklinik des Universitätsspitals Bern kommunizierte, dass sie eine Strafuntersuchung betreffend fahrlässige Körperverletzung, evtl. schwere Körperverletzung gegen den Beschuldigten führe und um Beantwortung diverser eigens formulierter Fragen ersuchte, ist vorliegend von einer Untersuchungshandlung und damit einer faktischen Eröffnung des Strafverfahrens auszugehen. Nur am Rande ist darauf hinzuweisen, dass bei Ereignissen mit schwerwiegenderen Folgen, insbesondere wenn – wie vorliegend – eine schwere Körper-