Bern am 24. März 2022 um Zustellung eines Arztberichts betreffend den Beschwerdeführer bzw. um Beantwortung von Fragen. Nach Erhalt der vorhandenen ärztlichen Dokumente sowie weiterer Unterlagen des Beschwerdeführers verfügte die Staatsanwaltschaft am 16. Mai 2022 die Nichtanhandnahme des Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung.