Zwecks Einholung von Arztberichten entbanden die Eltern des Beschwerdeführers die Ärzte jedoch vom Arztgeheimnis. Weiter wurde festgehalten, dass der Beschuldigte und die Mutter des Beschwerdeführers am 27. Dezember 2021 bereits handschriftlich und die beiden Auskunftspersonen (nachfolgend auch als Zeugen bezeichnet) I.________ und J.________ noch selben Tags telefonisch einvernommen worden waren. Nachdem ihm am 10. März 2022 durch die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht gewährt worden war, reichte Rechtsanwalt E.________ am 22. März 2022 Fotoaufnahmen der Verletzung des Beschwerdeführers zu den Akten.