Der diesbezügliche Anzeigerapport vom 22. Februar 2022 ging am 1. März 2022 mitsamt Beilagen bei der Staatsanwaltschaft ein. Betreffend die Verletzung des Beschwerdeführers geht aus dem Anzeigerapport hervor, dass das Ohr gemäss ersten Informationen im Kinderspital in Bern wieder angenäht werden konnte. Über die effektiven Verletzungen und mögliche Einschränkungen konnten demgegenüber noch keine genaueren Angaben gemacht werden. Zwecks Einholung von Arztberichten entbanden die Eltern des Beschwerdeführers die Ärzte jedoch vom Arztgeheimnis.