Es war denn aufgrund des Verhaltens auch nicht immer möglich, innerhalb weniger Wochen eine Anschlusslösung zu finden. Insgesamt erfolgten die Verlegungen aber immer zeitnah und dienten der Fortsetzung der angeordneten Schutzmassnahme der Unterbringung. Es liegen keine Hinweise vor, welche es rechtfertigen würden, den Arrest oder die Sicherungshaft als Untersuchungshaft zu behandeln. Stets standen pädagogische und spezialpräventive Überlegungen im Vordergrund.