62c StGB ist auch die Lehrmeinung von Benjamin F. Brägger und Tanja Zangger (in: Freiheitsentzug in der Schweiz – Handbuch zu grundlegenden Fragen und aktuellen Herausforderungen, 2020, N. 748: «Im Falle der Aufhebung wegen Aussichtslosigkeit oder Nichtverlängerung muss jeweils geprüft werden, ob die Dauer der im Zusammenhang mit dieser stationären Massnahme erstandenen Freiheitsentzüge durch die Grundstrafe abgedeckt sind, d.h. anrechenbar sind.