Die Jugendanwaltschaft begründete die Fortsetzung der Schutzmassnahme damit, dass es sich beim Beschwerdeführer um einen stark rückfallgefährdeten jungen Mann handle. Dieser Rückfallgefahr könne nur mit einer stationären Schutzmassnahme mit integrierter Therapie wirksam begegnet werden, weshalb die Schutzmassnahme weitergeführt werde. Am 1. März 2021 verfügte die Jugendanwaltschaft schliesslich die Aufhebung der stationären Schutzmassnahme.