__ habe aber eine Institution gefunden werden können, die dem Bedarf des Beschwerdeführers entsprochen habe. Anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehör, habe der Beschwerdeführer geltend gemacht, dass er die Gründe für seine Platzierung verstehen könne. Trotzdem wolle er selber Verantwortung für sein Leben übernehmen und habe daher eine sofortige Aufhebung der Massnahme gewünscht. Die Jugendanwaltschaft begründete die Fortsetzung der Schutzmassnahme damit, dass es sich beim Beschwerdeführer um einen stark rückfallgefährdeten jungen Mann handle.