_ nicht widersetzt, auch wenn er lieber in eine Institution im Kanton Bern eingetreten wäre. Am 15. November 2018 verfügte die Jugendanwaltschaft im Rahmen des jährlichen Massnahmenüberprüfungsverfahrens die Fortsetzung der ausgesprochenen Unterbringung. Der Beschwerdeführer äusserte sich wiederum dahingehend, dass er die Ausbildung gut finde und diese weiterführen wolle. Weiter sei er mit dem E.________ und der Massnahme grundsätzlich einverstanden. Mit Nachentscheid vom 5. Februar 2020 setzte die Jugendanwaltschaft die ausgesprochene Unterbringung ein weiteres Mal fort.