Hierzu nahm die Verteidigung am 27. Oktober 2021 Stellung und beantragte, der Verurteilte sei aufgrund der entstandenen Überhaft von 345 Tagen mit CHF 34'500 (CHF 100.00 pro Tag Überhaft) zu entschädigen. 1.5 Mit Verfügung vom 29. Dezember 2021 erkannte die Jugendanwaltschaft, dass auf die nachträgliche Anordnung des mit Urteil des Obergerichts vom 6. Juli 2017 beschlossenen unbedingten Freiheitsentzugs von 24 Monaten (Ziff.1) und auf die Ausrichtung einer Entschädigung mangels Überhaft verzichtet werde (Ziff. 2). Verfahrenskosten wurden keine erhoben. 1.6 Gegen Ziffer 2 der Verfügung vom 29. Dezember 2021 erhob A._____