__ der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, wiederum unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 156 Tagen. Weiter wurde festgestellt, dass sich A.________ seit dem 13. Februar 2016 im vorzeitigen Strafvollzug und seit dem 7. Juni 2016 in der Schutzmassnahme der Unterbringung befindet. 1.2 Mit Nachentscheid vom 1. März 2021 hob die Regionale Jugendanwaltschaft Em- mental-Oberaargau (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) die Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung auf (Ziffer 1 des Nachentscheids) und hielt gestützt auf Art.