1. 1.1 Mit Urteil des Jugendgerichts vom 27. Mai 2016 wurde A.________ der eventualvorsätzlichen schweren Körperverletzung, des Raufhandels, des Besitzes von Marihuana und des unanständigen Benehmens schuldig erklärt. Es wurde beschlossen, für den Verurteilten die Schutzmassnahme der Unterbringung in einer Erziehungseinrichtung anzuordnen. Weiter wurde er zu einem Freiheitsentzug von 11 Monaten unter Gewährung des teilbedingten Vollzugs verurteilt. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 156 Tagen und der vorzeitige Strafvollzug von 107 Tagen wurden an den Freiheitsentzug angerechnet. Gegen dieses Urteil wurde Berufung erhoben.