Am 27. Mai 2022 erhob C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwalt D.________, Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) gegen die Einstellungsverfügung. Mit Verfügung vom 2. Juni 2022 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren und setzte der Generalstaatsanwaltschaft sowie dem Beschuldigten Frist zur Stellungnahme.