1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ein Strafverfahren wegen Schändung. Am 4. Mai 2022 verfügte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens. Die Verfügung wurde dem Beschuldigten am 6. Mai 2022 zugestellt und erwuchs nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bis zum 16. Mai 2022 in Rechtskraft. Am 17. Mai 2022 teilte die Staatsanwaltschaft dem Opfer bzw. der Anzeigerin C.________ die Einstellung des Verfahrens durch Zustellung der Einstellungsverfügung mit. Am 27. Mai 2022 erhob C.______