Frau B.________ berichtet u.a. davon, dass sie bei der Auseinandersetzung mit den beiden Polizeibeamten sich selbst und diese wie von oben gesehen und wahrgenommen habe. Ebenso habe sie bei der Einwirkungen der Beamten keine Schmerzen verspürt. Diese hätten sich später eingestellt, worauf sie im Spital Thun auf dem Notfall behandelt worden sei. Weiterhin habe sie eine Amnesie für das Zeitintervall zwischen Verlassen des Kioskgebäudes mit den Beamten bis zum Zeitpunkt der Einvernahme im Polizeigebäude. Diese Zeichen lassen das Vorhandensein eines damaligen dissoziati-