zu schliessen, ein zusätzlicher psychopathologisch bedingter reaktiver Zustand, nämlich ein dissoziativer Zustand: Dieser Zustand entspricht unter anderem einer Veränderung der Wahrnehmung wie der Schmerzperzeption, oft auch der optischen Wahrnehmung, und z.B. auch der Gedächtnisfunktion. Diese Reaktion entsteht beim ursprünglichen Trauma selbst, wie auch später bei einer Retraumatisierung, oder bei einer Triggerung durch dem Primärtrauma ähnliche Geschehnisse, wie in diesem Fall diejenigen (körperliche Gewalt), die während dem rechtsrelevanten Zeitraum eingewirkt haben.