_ vom 17. Mai 2022 Folgendes entnommen werden: Für den Tatzeitraum bestand, nach den anamnestischen Angaben von Frau B.________ zu schliessen, ein zusätzlicher psychopathologisch bedingter reaktiver Zustand, nämlich ein dissoziativer Zustand: Dieser Zustand entspricht unter anderem einer Veränderung der Wahrnehmung wie der Schmerzperzeption, oft auch der optischen Wahrnehmung, und z.B. auch der Gedächtnisfunktion.