angesichts der Beeinträchtigung von beschränkter oder fehlender Verhandlungsfähigkeit ausgegangen werden müsste, ist fraglich. Mit Blick auf die nachfolgende Erwägung und den Ausgang dieses Verfahrens kann dies indes offengelassen werden. 5.2 Die Rechtsfolgen des der Beschwerdeführerin Vorgeworfenen liegen im Fall der vollen Schuldfähigkeit unbestrittenermassen im Bagatellstrafbereich. Gemäss Strafbefehl vom 16. Februar 2022, welcher im Einspracheverfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht als Anklageschrift gilt (Art.