4.3 Dem hält die Verteidigung – unter Hinweis auf einen neuerlichen Bericht von Dr. med. C.________ vom 17. Mai 2022 und Berichten der KESB – zusammengefasst entgegen, dass die Beschwerdeführerin u.a. unter einer schweren, komplexen posttraumatischen Belastungsstörung und einer Persönlichkeits- bzw. depressiven