2020) zusammen. Zudem sei sie in der Lage gewesen, selbständig den Antrag auf Anordnung einer amtlicher Verteidigung zu verfassen und in diesem Zusammenhang eine Bestätigung ihres Psychotherapeuten erhältlich zu machen. Hinzu komme, dass das vorliegende Verfahren nicht von grosser Komplexität zeuge. Auch eine amtliche Verteidigung im Sinn von Art. 132 StPO dränge sich angesichts des Bagatellfalls nicht auf. 4.3 Dem hält die Verteidigung – unter Hinweis auf einen neuerlichen Bericht von Dr. med.