Aus ärztlicher Sicht wäre die Beiordnung eines Rechtsbeistands für die Gerichtsverhandlung geboten. Nachdem das Regionalgericht am 10. Mai 2022 die Beiordnung einer amtlichen Verteidigung verweigert hatte, beantragte der zwischenzeitlich privat mandatierte Rechtsbeistand am 12. Mai 2022 unter Hinweis auf die Ausführungen von Dr. med. C.________ und im Hinblick auf die Frage der Schuldfähigkeit der Beschwerdeführerin einerseits deren Begutachtung und andererseits die Einvernahme des behandelnden Psychiaters. Weiter ersuchte er erneut um Einsetzung seiner Person als amtlicher Verteidiger.