4 aus Sicht des behandelnden Arztes nicht in der Lage sei, sich alleine zu verteidigen. Sie sei aufgrund von schwerer Gewalt in der Kindheit und fortgesetzt (sic!) traumatisiert. Die Gerichtsverhandlung würde sie nur schwer durchstehen, da es sich beim angeklagten Sachverhalt um Gewalt gegen Polizeibeamte handle und sich die Beschwerdeführerin überdies durch die Beamten angegriffen gefühlt habe.