Nach erhobener Einsprache und erfolgter Einvernahme der Beschwerdeführerin hielt die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am Strafbefehl fest und überwies die Angelegenheit zur Beurteilung an das Regionalgericht. Am 29. April 2022 stellte die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf ihre psychische Erkrankung ein Gesuch um amtliche Verbeiständung. Dem Gesuch legte sie ein Schreiben ihres behandelnden Psychiaters, Dr. med. C.________, vom 24. April 2022 bei. Dem Schreiben kann entnommen werden, dass die Beschwerdeführerin