Die Bisswunde habe anschliessend ärztlich versorgt werden müssen. Mit Strafbefehl vom 16. Februar 2022 wurde die Beschwerdeführerin wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und vorsätzlicher einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 verurteilt. Nach erhobener Einsprache und erfolgter Einvernahme der Beschwerdeführerin hielt die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am Strafbefehl fest und überwies die Angelegenheit zur Beurteilung an das Regionalgericht.