Dass sie auch andere Möglichkeiten zum Einkaufen hätte (wie Online-Shopping), habe sie nicht begriffen. Nachdem sie aus der Polizeikontrolle entlassen worden sei, habe sich herausgestellt, dass sein Kollege während der Auseinandersetzung im Ladenlokal von der Beschwerdeführerin durch die Jacke in den Unterarm gebissen worden sei. Die Bisswunde habe anschliessend ärztlich versorgt werden müssen.