Dort habe sie sich zunehmend beruhigt und sie hätten wieder ein Gespräch mit ihr führen können, anlässlich welchem sie dann auch ihr ärztliches Attest vorgezeigt habe. Dennoch habe sie nicht begreifen wollen, dass die Pandemiegesetzgebung höher zu gewichten sei als ihr «Recht», ohne Schutzmaske resp. ohne Vorweisens des Attests einzukaufen. Dass sie auch andere Möglichkeiten zum Einkaufen hätte (wie Online-Shopping), habe sie nicht begriffen.