Als sie mit Fäusten und Füssen um sich zu schlagen begonnen habe, sei die Beschwerdeführerin zu Boden geführt worden. Dabei habe sie noch versucht, nach seiner Dienstwaffe zu greifen, was von seinem Kollegen habe verhindert werden können. Trotz heftiger Gegenwehr sei es ihnen schliesslich gelungen, die Beschwerdeführerin in Handfesseln zu legen und sie auf eine Polizeiwache zu bringen. Dort habe sie sich zunehmend beruhigt und sie hätten wieder ein Gespräch mit ihr führen können, anlässlich welchem sie dann auch ihr ärztliches Attest vorgezeigt habe.