4. 4.1 Der dem Strafverfahren zugrunde liegende Sachverhalt lässt sich dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 22. April 2021 entnehmen. Gemäss diesem hat sich die Beschwerdeführerin am 14. April 2021 in einem Geschäft geweigert, eine Gesichtsmaske zu tragen resp. das für die Dispensation erforderliche Attest vorzuweisen. Nachdem sie der Aufforderung zum Verlassen des Ladenlokals nicht nachgekommen war, baten die avisierten Polizeibeamten die Beschwerdeführerin, sie zwecks Klärung der Angelegenheit nach draussen zu begleiten.