und Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde [KESB] vom 25. November 2021 und 21. Dezember 2021) sind vorliegend somit beachtlich. Das Regionalgericht und die Generalstaatsanwaltschaft erhielten im Rahmen des Schriftenwechsels Gelegenheit, sich zu diesen zu äussern.