Dieses wird sich auch zur Möglichkeit eines vorzeitigen Massnahmenantritts resp. allfälliger Ersatzmassnahmen äussern (vgl. Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom 25. Mai 2022, S. 3). 6.5 Die Verlängerung der Untersuchungshaft erweist sich folglich auch unter Verhältnismässigkeitsaspekten als rechtens.