10 6.2 Der Beschwerdeführer wurde am 6. Mai 2022 festgenommen. Gleichentags ordnete das Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an, d.h. bis am 5. August 2022. In Anbetracht der im Raum stehenden Vorwürfe der versuchten schweren Körperverletzung und der qualifizierten Sachbeschädigung droht noch keine Überhaft.