9 eine konsequente antipsychotische und affektentspannende Medikation zur Reduktion des Selbst- und Fremdgefährdungspotentials dringend notwendig sei. Dem Zwangsmassnahmengericht ist beizupflichten, dass angesichts der bisherigen Probleme bei der Einnahme von Medikamenten einzig eine geschlossene Unterbringung genügend Gewähr für eine regelmässige Einnahme der verordneten Medikation bietet.