vom 3. Mai 2022 sei aktuell im stationären Rahmen mit engmaschigem Setting und fortlaufender antipsychotischer Medikation eine vom Beschwerdeführer ausgehende Fremdgefährdung als gering einzuschätzen. Bei einer Änderung des Settings oder bei einem Absetzen der Medikation bestehe das Risiko einer erneuten psychotischen Dekompensation der chronischen psychischen Erkrankung mit unter Umständen erneutem fremdaggressivem Verhalten.