FU Kurzgutachten vom 18. März 2020). Anlässlich der Hafteröffnung vom 6. Mai 2022 gab der Beschwerdeführer an, er habe die verordneten Medikamente ein paar Mal vergessen, habe sie aber eigentlich regelmässig eingenommen (Hafteröffnung vom 6. Mai 2022, Z. 188 ff.). Gemäss der ärztlichen Stellungnahme der D.________ vom 3. Mai 2022 sei aktuell im stationären Rahmen mit engmaschigem Setting und fortlaufender antipsychotischer Medikation eine vom Beschwerdeführer ausgehende Fremdgefährdung als gering einzuschätzen.