Aus den Akten geht hervor, dass der Beschwerdeführer an einer schizoaffektiven Störung (ICD-10: F25.1) mit gegenwärtig depressiven und psychotischen Symptomen leidet. Dabei handle es sich um eine chronisch verlaufende psychische Störung mit phasenweisem gleichzeitigem Auftreten von affektiven (depressiv) und psychotischen Symptomen (ärztliche Stellungnahme der D.________ vom 3. Mai 2022, S. 1). Seit 2015 erfolgten mehrere stationäre psychiatrische Behandlungen in den D.________, zumeist im Rahmen von fürsorgerischen Unterbringungen (vgl. FU Kurzgutachten vom 18. März 2020).