Der Beschwerdeführer betrat am 21. April 2022 mit einer Axt die Räumlichkeiten der D.________, zerschlug damit mehrere Türen und Fenster, folgte mit der Axt in der Hand Mitarbeitenden und schrie dabei «ich bringe euch alle um». Die Tat zeugt von einem erheblichen Gewaltpotenzial. Ein sachlich nachvollziehbarer Anlass für sein Handeln ist nicht ersichtlich. Auch wenn der Beschwerdeführer geltend macht, er habe nie die Absicht gehabt, jemanden zu verletzen oder gar zu töten, liegen aufgrund der glaubhaften und nachvollziehbaren Aussagen der befragten Mitarbeitenden und der in den Patientenunterlagen der D.___