Zu welchem Zweck er die Axt gekauft habe, wolle er nicht sagen (Einvernahme Beschwerdeführer vom 27. April 2022, Z. 124 ff.). Auf den Vorhalt, wonach er sich gemäss Aussagen gegenüber der Polizei an der Institution habe rächen wollen, alles eine Verschwörung sei und die D.________ schuld an seinem aktuellen gesundheitlichen Zustand seien, wollte der Beschwerdeführer nichts sagen (Einvernahme Beschwerdeführer vom 27. April 2022, Z. 132 ff., Z. 159 ff.). Er wisse nicht, was sein Ziel gewesen sei, als er sich in die D.________ begeben habe (Einvernahme Beschwerdeführer vom 27. April 2022, Z. 178 ff.).