__ betreten zu haben. Er soll mit der Axt in der Hand Mitarbeitende verfolgt und damit mehrere Türen und Fenster zerschlagen haben. Hierbei sei ein erheblicher Sachschaden von rund CHF 30'000.00 entstanden. Der Beschwerdeführer konnte vor Ort angehalten werden und befindet sich seit dem Vorfall in einer ärztlich angeordneten fürsorgerischen Unterbringung auf der forensischpsychiatrischen Station N.________. 4.3 Der Beschwerdeführer bestreitet den dringenden Tatverdacht in Bezug auf die qualifizierte Sachbeschädigung nicht.