1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung und qualifizierter Sachbeschädigung. Mit Entscheid vom 6. Mai 2022 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an, d.h. bis am 5. August 2022. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.____